Unser Beitrag
Umweltrichtlinie


Die Kanzlei Reubelt fühlt sich einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt verpflichtet und hat dabei die Auswirkungen, die der Betrieb der Kanzlei für die Umwelt hat, im Blick. So tritt die Kanzlei Reubelt für die Verursachung eines möglichst geringen CO2-Ausstoßes ein und und vermeidet auch sonstige Umweltbelastungen, die ein Geschäftsbetrieb mit sich bringt, soweit ihr das möglich ist.

Die Kanzlei Reubelt erachtet es als ihre Pflicht, bei allen Aktivitäten mögliche Belastungen der Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Dabei ist sie stets bestrebt, die selbst gesteckten Zielvorgaben an den Umweltschutz ständig zu kontrollieren und die eigenen Werte aufrecht zu erhalten.

Konkret kommen folgende Maßnahmen in der Kanzlei Reubelt zur Anwendung:

  • Ökostrom
  • Entwicklung der Kanzlei zum papierlosen Büro.
  • Einsatz möglichst stromsparender Geräte.
  • Einsatz emissionsarmer Druck- und Kopiergeräte.
  • Reduzierung betrieblicher Fahrten mit dem Pkw.
  • Betrieb eines Videokonferenzsystems zur Vermeidung von Dienstreisen.

Darüber hinaus ist die Kanzlei Reubelt ständig bestrebt, ihr Umweltbewusstsein noch zu verbessern und mit konkreten Maßnahmen einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.